DNA-Nachweise

DNA-CP vs. DNA-VP

Das Einreichen von DNA-Proben von ASCA-registrierten Australian Shepherds stellt die Integrität des Registers sicher. Die Integrität des Registers ist für ASCA und die Züchter, deren Zuchtprogramme von genauen Aufzeichnungen zur Unterstützung von Zuchtentscheidungen abhängen, von großer Bedeutung. 

 

Für die Zucht wird( neben allen anderen Untersuchungen) noch ein DNA-Nachweis benötigt.

 

DNA-CP (certified parentage): DNA-zertifiziertes Profil

Ein ASCA-registrierter Australian Shepherd, dessen DNA von einem ASCA-zugelassenen Labor getestet wurde, aber bei dem von einem oder beiden Elternteilen kein DNA-Profil von einem ASCA-zugelassenen Labor erstellt wurde.

 

Hunde, die FCI-Papiere haben z. B. Aussies aus Frankreich, Italien, Spanien etc. und nun hier in Deutschland in die Zucht gehen sollen und auch dürfen, werden vom ASCA ein "DNA-CP" erhalten, da der ASCA nicht prüfen kann, ob Vater und Mutter tatsächlich stimmen, da diese dort (mit aller großer Wahrscheinlichkeit) nicht registriert sind.

 

DNA-VP (verified parentage): DNA-verifizierte Abstammung

Ein ASCA-registrierter Australian Shepherd, der von einem ASCA-zugelassenen Labor DNA-getestet wurde und dessen Eltern ebenfalls von einem ASCA-zugelassenen Labor DNA-getestet wurden.

Das VP stellt sicher, dass die benannten Eltern  auch tatsächlich die Eltern des besagten Nachkommen sind. Häufig wird im Zuchtnamen der Zusatz "DNA-VP"  aufgenommen, der darauf hinweist, dass die Elterntieren per DNA-Test nachgewiesen sind.

 

Ende 2021 Änderung des Verfahrens durch den ASCA

Der ASCA hat ca. Ende 2021 seine Methode der DNA-Untersuchungen gewechselt, da die bisherigen Verfahren für korrektere Analysen teilweise zu wenig Marker hatten. Mit dem neuen Verfahren stehen viel mehr Marker zu Verfügung. 

 

Nur, wenn die Eltern, die bereits das VP, nach dem alten Verfahren haben, nun noch einmal nach dem neuen Verfahren (neue Marker) getestet und somit natürlich auch im neuen System gespeichert werden, erhalten die Nachkommen ein VP.

 

Nachzuchten, wo der Test mit den Elterntieren, nach dem neuen Verfahren nicht wiederholt wird, erhalten ein CP.  Diese Nachkommen erhalten dann später wieder ein VP, da im neuen System die Eltern registriert sind. 

 

Bedeutet für die Zucht im Klartext:

Wir verlieren unser VP, welches man bereits seit 5, 6, 7 oder mehr Generationen hatte.

 


Genetisch vererbbare Krankheiten

 

Zu den genetisch, vererbbaren Krankheiten "Genotyp" gehören z. B. CEA, PRA, HSF4 etc. (siehe auch Krankheiten -> Genotypen).

 

Bei seriösen Züchtern wurde man vor dem Kauf bereits auf den Status der Elterntiere hingewiesen  (anhand dessen ist eine Ableitung auf die Nachkommen möglich) oder wenn man sich nicht mehr erinnert, findet man die Informationen hierzu meistens in der mitgegebenen Welpenmappe).

 

Wenn man den Status seines Hundes nicht weiß, gibt es diverse Labore, wo man die Test via Speichel- oder Blutprobe durchführen kann (Labore wie z. B. Certagen, Laboklin). Die Labore bieten hier auch ein Bundlepaket an und versenden ein Probenset für eine Speichelabnahme.

 

Eine Blutprobe ist jedoch immer sicherer, als eine Speichelprobe. Eine Blutprobe kann selbstverständlich nur durch einen Tierarzt entnommen werden.

 

Bei einer Speichelprobe muss immer sichergestellt sein, dass der Speichel nicht vor Entnahme "verunreinigt" wurde z. B. durch Aufnahme eines Leckerchens, Spielen mit Artgenossen etc..